Feuerwerk – Eine der schönsten Künste der Welt …

…gleichwohl man nicht vergessen darf, dass es sich bei Feuerwerk um explosive Stoffe handelt,
von denen eine nicht unerhebliche Gefahr bei unsachgemäßer Handhabung ausgeht.

Auch unter Piraten sind Augenklappen, Holzbeine und Hakenhände, die durch die Feuerwerkerei geschuldet sind, verpöhnt, deshalb sollte man sich immer an die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper halten.

Jugend-/Ganzjahresfeuerwerk der Kategorie 1 ist das ganze Jahr erhältlich und darf ganzjährig gezündet werden.
Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) darf bei uns nur am 31.12 sowie am 1.1 abgebrannt werden, hier gibt es regionale Besonderheiten.

Für die übrige Zeit benötigt man eine Ausnahmegenehmigung und eventuell die Einverständniserklärung des Grundstückbesitzers, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Eine Vorlage des Antrags können Sie hier als PDF herunterladen. Download
Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Feuerwerk beim Ordnunsamt eingehen muss.

Für die Kategorie 3 und 4 benötigen Sie eine spezielle Genehmigung (Befähigungsschein) bzw. Ausbildung.

Der reguläre Verkauf von Silvesterfeuerwerk an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Arbeitstagen im Jahr gestattet. Ausgenommen hiervon sind Gewerbetreibende mit einem gültigen Gewerbeschein, Inhaber eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmegenehmigung.

Der Versand von Feuerwerk muss immer als Gefahrengutversand erfolgen, dieser ist teuer und wird von uns nicht angeboten.